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   BVerwG, 14.12.1995 - 4 C 7.94   

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https://dejure.org/1995,3759
BVerwG, 14.12.1995 - 4 C 7.94 (https://dejure.org/1995,3759)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1995 - 4 C 7.94 (https://dejure.org/1995,3759)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 4 C 7.94 (https://dejure.org/1995,3759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abwasserabgaben - Schadstoffracht - Abwassereinleitungsbescheid - Überwachungswert - Kläranlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 315
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 4 C 7.94
    Der Gesetzgeber ist nach diesem Grundsatz indes nur dort zur Wahl des "milderen" Mittels verpflichtet, wo auch der weitergehende Eingriff - am Regelungszweck gemessen - keinen besseren Erfolg verspricht (vgl. z.B. BVerfGE 57, 250, 270).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 48.86

    Abwasserabgabe - Grundlast - Bezugswert - Mischkanalisation - Behördliche

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1995 - 4 C 7.94
    Es war gerade das wesentliche Ziel der zweiten Novelle des Abwasserabgabengesetzes, die Erhebungsgrundlagen für die Abwasserabgabe noch stärker an das Ordnungsrecht anzupassen und - nicht zuletzt zur Vereinfachung des Vollzugs - das bisherige Nebeneinander von Höchst-, Regel- und Bezugswert (vgl. Breuer, NJW 1988, 2072, 2081: "Grenzwerte - Durcheinander") durch die ordnungsrechtliche Begrenzung der Konzentration (Überwachungswert) zu ersetzen (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 10/5533, S. 9, 11 und 12; vgl. auch Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz auf die Gewässer vom 1. August 1994, BTDrucks 12/8344; soweit das Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 48.86 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 2 die ordnungsrechtliche Funktion des "Höchstwerts" verneint, beruht diese Entscheidung noch auf der früheren Fassung des § 4 Abs. 1 AbwAG ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2023 - 4 L 8/23

    Einleitung von Abwasser aus der Sodaherstellung in ein oberirdisches Gewässer;

    Denn sie hat, soweit keine besonderen Vorgaben - insbesondere über den Verweis des § 57 Abs. 2 WHG - bestehen, den Wert im Rahmen von §§ 5, 10, 12, 13, 57 Abs. 1 WHG grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 4 C 7.94 -, juris Rn. 21 zu §§ 1a, 4, 5, und 7 WHG in der bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung).

    Die Festlegung des Überwachungswertes erfolgt unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten des Wasserrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 4 C 7.94 -, juris Rn. 18).

    Die Höhe des Überwachungswertes ist nach den Vorgaben gemäß §§ 12, 57 WHG festzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 4 C 7.94 -, juris Rn. 18).

    Soweit keine besonderen Vorgaben - insbesondere nach § 57 Abs. 2 WHG - bestehen, hat die Wasserbehörde den Wert im Rahmen von §§ 5 Abs. 1, 10 Abs. 1, 12, 13 Abs. 2 Nr. 1, 57 Abs. 1 WHG grundsätzlich nach pflichtgemäßen Ermessen zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 4 C 7.94 -, juris Rn. 21 zu §§ 1a, 4, 5, 7 WHG in der bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung).

    Denn der Wert darf nicht zu niedrig angesetzt sein, weil sonst die Festsetzung gemäß §§ 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA, 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG etwas verlangen würde, was aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann, und damit nichtig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 4 C 7.94 -, juris Rn. 17 und 21).

  • BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; Schadeinheiten; Meßergebnis; Ermittlung der

    Bei § 6 AbwAG handelt es sich vielmehr lediglich um einen Auffangtatbestand (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 BVerwG 4 C 7.94 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 3 S. 1 ).
  • VG Minden, 03.01.2017 - 1 K 1816/16

    Löschung der Eintragung einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis bzgl. eines

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 07.11.1997 - 4 C 7.94 -, BRS 59 Nr. 109 und bei juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.08.2013 - 2 A 2520/12 - bei juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96

    Abwasserabgabe: Berechnung aufgrund erklärter Überwachungswerte; Prognose

    Fehlt es an einem solchen Bescheid, der die für die Ermittlung der Schadeinheiten erforderlichen Festlegungen enthält, kommt als "Surrogat" grundsätzlich die "Erklärungslösung" nach § 6 Abs. 1 S. 1 AbwAG zum Zuge (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1995, NVwZ-RR 1996, 315).
  • VG Arnsberg, 23.10.2001 - 8 K 218/01

    Festsetzung von Abwasserabgaben bei einem Unternehmen der metallverarbeitenden

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 14. Dezember 1995 - 4 C 7/94 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1996, 315.
  • VG Gera, 06.06.2002 - 4 K 20/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Spielhalle; Kerngebiet;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung für Spielhallen mit Geldspielgeräten aufgrund ihrer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betreiber regelmäßig ein Streitwert in Höhe von 1.000.00 DM/qm Nutzfläche festzusetzen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18. April 996, 4 C 7/94, zitiert nach Juris).
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